VERANSTALTUNGEN
21. DezWeihnachtsmarkt im Schulhof, 16.00 bis 22.00 Uhr
24. DezAbholung Friedenslicht aus Bethlehem, 09.00 bis 12.00 Uhr, Feuerwehrhaus
02. JänKaffeetratscherl, 14.00 Uhr, Sozialzentrum

Heiraten / Verpartnerung


Die für die standesamtliche Trauung erforderliche "Ermittlung der Ehefähigkeit" kann in jedem österreichischem Standesamt vorgenommen werden.

Benötigte Originaldokumente von Braut und Bräutigam
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel) falls bereits geschieden
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe (nach dem Tode des Mannes ausgestellt) falls verwitwet
  • Nachweis akademischer Grade

Gebühren
  • einmalige Bundesgebühr € 50,--, mit Auslandsberührung zusätzlich € 80,--
  • Verwaltungsabgabe je ausgestellter Heiratsurkunde € 2,10
  • Trauung im Amtsraum während der Dienststunden € 5,45
  • Trauung im Amtsraum außerhalb der Dienststunden € 10,90
  • Trauung außerhalb der Amtsräume bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Verlobten € 5,45
  • Trauung außerhalb der Amtsräume in anderen Fällen (Garten, Vinatrium, ...) € 54,50
  • Trauungsniederschrift € 2,10
  • Kommissionsgebühr an Werktagen während der Amtsstunden außerhalb der Amtsräume € 200,--
  • Kommissionsgebühr außerhalb der Amtsstunden und außerhalb der Amtsräume € 300,--

Heiratsurkunde


Die Heiratsurkunde wird im Zuge der Eheschließung vom zuständigen Standesamt (Ort der Eheschließung) ausgestellt.

Nachträgliche Heiratsurkunde
  • Bundesgebühr € 7,20, Verwaltungsabgabe € 2,10, diese Urkunde kann von jedem österreichischem Standesamt ausgestellt werden.

Eingetragene Partnerschaft / Verpartnerung


Für die eingetragene Partnerschaft ist die "Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit" erforderlich und kann in jedem österreichischem Standesamt vorgenommen werden.

Benötigte Originaldokumente sind notwendig:
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell Nachweis über akademische Grade
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft sowie den Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigkeitserklärung
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich liegt
  • amtlicher Lichtbildausweis

Wenn Sie beide ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben:
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist: Vaterschaftsanerkennung
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen. Diese sind individuell beim Sitz des Sandesamtes zu erfragen.

Gebühren
  • einmalige Bundesgebühr € 50,--, mit Auslandsberührung zusätzlich € 80,--
  • Verwaltungsabgabe je ausgestellter Verpartnerungssurkunde € 2,10
  • Verpartnerung € 5,45
  • Verpartnerungssniederschrift € 2,10

Verpartnerungszeiten:
  • Verpartnerung im Amtsraum während der Dienststunden

Verpartnerungsurkunde


Die Verpartnerungsurkunde wird im Zuge der Verpartnerung vom zuständigen Standesamt (Ort der Verpartnerung) ausgestellt.

Nachträgliche Verpartnerungssurkunde
  • Bundesgebühr € 7,20, Verwaltungsabgabe € 2,10, diese Urkunde kann von jedem österreichischem Standesamt ausgestellt werden.