VERANSTALTUNGEN
13. Apr10 Jahre Volkstanzgruppe, Frühlingstanz mit dem 11er-Blech, 20.00 Uhr, Vinatrium
14. AprRundgang durch die jüdische Gemeinde mit Maria Kogler, Start: Carl Goldmark Gedenkhaus, 14.00 Uhr, Anmeldung bei der VHS Mattersburg: 02626/67 740 oder mattersburg@vhs-burgenland.at
04. MaiGrüne Band Wanderung, Treffpunkt: 15.00 Uhr beim Schwimmbad Deutschkreutz

 

Folgende Formulare können am Gemeindeamt abgeholt werden

 

  • Arbeitnehmerveranlagung (für Jahresausgleich)
  • Förderungsantrag auf Lehrlingsförderungszuschuss
  • Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge
  • Förderansuchen für Fahrzeuge mit Elektroantrieb
  • Ansuchen für Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
  • Ansuchen um Gewährung eines Familienbonus
  • Ansuchen um Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines Familienautos
  • Ansuchen um Gewährung der Kinderbetreuungförderung
  • Ansuchen und Gewährung des Kinderbonus
  • Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge
  • Antrag Erhöhungsbeitrag (wegen erheblicher Behinderung) der Familienbeihilfe
  • Antrag bei Aufnahme in ein Pflegeheim
  • Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung
  • Antrag auf Pflegegeld
  • Antrag auf Erhöhung der Pflegegelder

Formulare und Urkunden

 

Hier finden Sie einen Überblick über viele Formulare, Dokumente und Urkunden. Diese Auflistung erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte ein weiteres Dokument verlangt werden, ist dieses selbstverständlich vorzulegen.

 

Weitere Hinweise finden Sie unter HELP.gv.at - Dokumente und Ausweise

 

Geburtsurkunde

 

Die Geburtsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Geburt) ausgestellt.

 

Gebühren
  • Bundesgebühren € 7,20
  • Verwaltungsabgabe € 2,10

 

Heiratsurkunde

 

Die Heiratsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Eheschließung) ausgestellt.

 

Gebühren
  • Bundesgebühren € 7,20
  • Verwaltungsabgabe € 2,10

 

Sterbeurkunde

 

Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort des Todesfalles) ausgestellt.

 

Gebühren
  • Bundesgebühren € 7,20
  • Verwaltungsabgabe € 2,10

 

Staatsbürgerschaftsnachweis

 

Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Gemeindeamt ausgestellt.

 

Benötigte Dokumente
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)

 

Gebühren
  • Bundesgebühren € 28,60
  • Verwaltungsabgabe € 15,00

 

Bei Ausstellung eines StbN. für Kinder ist die Heiratsurkunde der Eltern erforderlich. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres fallen keine Gebühren an.

 

Reisepass

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen.

 

Bei Neuausstellung werden benötigt
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 2 Passbilder

 

Nach Ablauf werden benötigt
  • alter Reisepass
  • alle Dokumente, wenn der Pass länger als 2 Jahre abgelaufen ist

 

Gebühren
  • bis zum 2. Lebensjahr gratis
  • vom 2. bis zum 12. Lebensjahr € 30,00 (5 Jahre gültig)
  • ab dem 12. Lebensjahr € 69,90 (10 Jahre gültig)

 

Sollen Kinder in den Reisepass eingetragen werden, so ist die Geburtsurkunde der Kinder u. Staatsbürgerschaftsnachweis (od. Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteiles) mitzubringen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf HELP.gv.at - Reisepass

 

Personalausweis

 

Der Antrag auf Ausstellung ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Der Personalausweis wird zugesandt.

 

Benötigte Dokumente
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel oder gültiger Reisepass
  • 1 Passbild

 

Gebühren
  • € 56,70

 

Weitere Informationen finden Sie auf HELP.gv.at - Personalausweis

 

Strafregisterauszug (Leumundszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis)

 

Ist beim Gemeindeamt zu beantragen. Der Strafregisterauszug wird sofort ausgestellt.

 

Benötigte Dokumente
  • Lichtbildausweis

 

Gebühren
  • Bundesgebühr 14,30
  • Verwaltungsabgabe 2,10
  • ohne Angabe von Gründen zusätzlich 14,30 - Bundesgebühr

 

Meldeamt

 

Benötigte Dokumente

 

Hundeanmeldung

 

§ 19 Burgenländisches Landessicherheitsgesetz:
Meldepflicht für Hunde

(1) Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen zwei Wochen ab Beginn der Haltung zu melden.
Die Meldung hat zu enthalten:
1. den Namen und die Anschrift des Hundehalters;
2. die Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter;
3. die Kennzeichnungsnummer und die Bestätigung über die Registrierung gemäß bundesrechtlicher Vorschriften.
(2) Ebenso sind alle Änderungen, insbesondere die Beendigung der Hundehaltung, der Gemeinde anzuzeigen.